25. August 1849 – mit der Unterzeichnung der „Theilungsurkunde“ wurde am heutigen Datum, vor genau 175 Jahren, der Grundstein für das Weingut Reichsrat von Buhl gelegt. Der Besitz des vormaligen Weingutes Jordan wurde nach dem Tod von Andreas Jordan in drei Teile aufgeteilt. Aus diesen gingen die heutigen Weingüter Geheimer Rat Dr. von Bassermann-Jordan, von Winning und Reichsrat von Buhl hervor.
Unser 175-jähriges Jubiläum möchten wir mit Ihnen mit einem ganz besonderen Wein zelebrieren. Da der Name Buhl untrennbar mit den besten Lagen unseres Nachbarortes Forst verbunden ist, kommen für solch einen Wein nur Trauben aus einem jener Weinberge infrage und so ernteten wir bereits im Jahr 2021 Trauben von „monströser“ Qualität aus einer unserer besten Parzellen in Forst. Der Wein wurde in einem einzigen Stückfass ausgebaut und für diesen besonderen Anlass aufbewahrt.
Der Wein präsentiert sich jahrgangstypisch spritzig, und rassig-elegant. In der Nase Aprikose und weiße Blüten gepaart mit einer dezent rauchigen Note. Am Gaumen zeigen sich zunächst Zitrone und eine leicht herbe Grapefruit mit prägnanter Säure gefolgt von einem schmelzig-samtigem Finish. Ein Wein der sicher auch noch zum 185. Geburtstag und darüber hinaus große Freude bereiten wird.
Das Etikett ist der ältesten noch im Weingut erhaltenen Druckplatte von 1921 entlehnt und verwendet die zur damaligen Zeit gebräuchlichen Qualitätsbegriffe. Bei dem Begriff „Wachstum“ handelt es sich um einen historischen Begriff, der bis zum Inkrafttreten des Weingesetzes von 1971 verwendet wurde. Damit wurde zum Ausdruck gebracht, dass es sich um Erzeugnisse handelt, die aus Trauben eines Weinberges eines Weinbergbesitzers stammen (Erzeugerabfüllung). Ursprünglich war damit auch die Reinheit des jeweiligen Weines verbunden.
Bildnachweis: Landesarchiv Speyer, V153/Nr.9